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Kapstadt Fakten

Visa & Steuern

Falls Sie vorhaben, Kapstadt und das westliche Kap zu besuchen, sollten Sie die folgenden Informationen zur Einreise Südafrikas beachten.

AUFENTHALTSERLAUBNIS, STEUERN & ZOLL

Für ausführliche Informationen über die verschiedenen Aufenthaltsbestimmungen können Sie gerne die Einrichtung des Home Affairs oder der inneren Angelegenheiten im Internet besuchen. Sie können des weiteren Südafrikan Tourism für weitere Informationen besuchen.

Wer sollte ein Visum beantragen?
Einreisebewilligungen werden bei Ankunft den Besuchern aus vielen Commonwealth und westlichen europäischen Länder, wie Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt. Sollten Sie für diese Art der Einreise nicht berechtigt sein, müssen Sie im Vorfeld bei der südafrikanischen Botschaft die Einreise beantragen. Ferner brauchen Sie ein Visum falls Sie beabsichtigen, in Südafrika für länger als zwei Wochen zu bleiben. Sie brauchen auch ein Visum, falls Sie in Südafrika studieren oder arbeiten möchten, Sie an einer Sportveranstaltung teilnehmen oder eine permanente Aufenthaltserlaubnis in Anspruch nehmen wollen.

Wie beantragt man das Visum?
Falls Ihr Aufenthalt den Einreisebestimmungen unterliegt, müssen Sie Ihr Visum mindestens vier Wochen vor Ihrer Abreise beantragen. Sie müssen vor Ihrer Einreise das Visum ausgestellt bekommen haben. Das Visum können Sie bei der südafrikanischen Botschaft oder dem südafrikanischen Konsulat beantragen.
  • Für weitere Informationen der Erfordernisse für die Beantragung eines Visums, z.B. Visabestimmungen und den Weg des Antrages, besuchen Sie bitte: Foreigners Travel Requirements.
  • Für generelle Einreiseinformationen, Online-Formulare und welche Personen kein Visum brauchen, besuchen Sie bitte die Einrichtung des Home Affairs.

Steuern und Zoll
Sie können alle Ihre persönlichen Waren zollfrei, bis zu einem Warenwert von 3.000 Rand, mitbringen. Für zusätzliche Waren von bis zu 12.000 Rand, wird eine Pauschale von 20% berechnet. Alles was darüber hinausgeht unterliegt den normalen Zollbestimmungen. Ihnen ist es erlaubt, eine limitierte Menge an Luxusartikeln zollfrei mit ins Land zu bringen. Dieses beinhaltet:
  • Wein - bis zu zwei Liter pro Person
  • Spirituosen und andere alkoholischen Getränke - bis zu einem Liter pro Person
  • Zigaretten - bis zu 200 Stück pro Person
  • Zigarren - bis zu 20 Stück pro Person
  • Parfüm - bis zu 50 ml pro Person
  • Eau de Toilette - bis zu 250 ml pro Person

Der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabak ist nur an Leute über 18 Jahre erlaubt. Jüngeren Personen ist der Verzehr bzw. Genuss von Alkohol und Tabak untersagt. Wenn Sie Südafrika verlassen, dürfen Sie bis zu 500 Rand in südafrikanischen Banknoten mitnehmen. Eine zusätzliche Abgabe von 20% wird erhoben, bei Beträgen über 500 Rand.

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